An dieser Stelle finden Sie Informationen zu aktuellen Entwicklungen.

17.11.2021

Die Landesvertreterinnen und LAGen der Interventionsstellen in Deutschland
vertreten durch die Unterzeichner*innen.
c/o Martina Raab-Heck, FRIG, Rimsinger Weg 15a, 79111 Freiburg

An das BMFSFJ
Referat 403
z. Hd. von Frau Dr. Birgit Schweikert
Glinkastraße 24
10117 Berlin


Freiburg, 04.11.2021

Absage des BMFSFJ: Keine Förderung der Bundeskonferenz der Interventionsstellen im März 2022

Sehr geehrte Frau Dr. Schweikert,
mit sehr großem Erstaunen haben die Mitarbeiter*innen der Interventionsstellen zur Kenntnis neh-
men müssen, dass Ihre Abteilung das Bundestreffen der Interventionsstellen nächsten März in
Landau nicht fördern wird.

Es handelt sich hierbei nur um einen Teilbetrag der Unkosten der BUKO die seit 2008 stattfindet und
ein wichtiges Gremium der pro-aktiven Beratungsstellen und Interventionsstellen ist.
Coronabedingt konnte das Treffen weder 2020 noch 2021 stattfinden. Gerade jetzt wäre die BUKO
notwendig, um den Austausch und die bundeseinheitliche Qualitätssicherung zu stärken.

Wir Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen verstehen nicht und bedauern sehr, dass die Förde-
rung nicht möglich ist. Wir setzen uns mit viel Engagement für unsere Klient*innen ein und erfahren
durch die Absage der Förderung keine Wertschätzung seitens des Bundes vielmehr fühlen wir uns in
unserer Leistung diskreditiert.

Die Bundeskonferenz dient den Interventionsstellen neben dem notwendigen Austausch auch zur
Qualitätssicherung der Arbeit. Es kann nicht in Ihrem Interesse liegen, dass diese Qualitätssicherung
für die Interventionsstellen entfallen wird.

2002 wurde das Gewaltschutzgesetz bundesweit eingeführt und feiert nächstes Jahr das 20-jährige
Jubiläum. Das GewSchG war der Startschuss für die mehr oder weniger flächendeckende Einrichtung
der Interventionsstellen als Ansprechpartner*innen für die Polizei im Rahmen des Wegweisungsver-
fahren. Wir halten es für ein falsches Signal, wenn im Jubiläumsjahr keine Förderung der Bundeskon-
ferenz erfolgt.

Einerseits bemüht sich das BMFSFJ die Istanbulkonvention in Deutschland umzusetzen, andererseits
wird eine qualitätssichernde Maßnahme zum Schutz von Frauen gegen Häusliche Gewalt nicht geför-
dert. Die Streichung der Förderung setzt ein negatives Signal in Richtung Umsetzung dieser von Ihnen
als notwendig erachteten Konvention.

Wir fordern, die Bundeskonferenz der Interventionsstellen 2022 und in den folgenden Jahren zu för-
dern und die Mittel sicher bereitzustellen.
 
Die Veranstalter*innen benötigen Planungssicherheit. Mit der Förderung der Bundeskonferenz set-
zen Sie ein positives Zeichen für die von Häuslicher Gewalt in eskalierten Situationen betroffenen
Menschen.

Wir freuen uns auf Ihre baldige Rückmeldung.

Mit freundlichem Gruß

Die Landesarbeitsgemeinschaften der Interventionsstellen der Bundesländer:
Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-
Anhalt, Thüringen

Die Landesvertreterinnen:
Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen e.V. (BIG e.V.), Neue Wege Beratungs-und Interventions-
stelle Bremen, frauenberatungsstelle düsseldorf e.V, LAG gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. für die
sächsischen IKS, SkF-Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt im Saarland,
Frauenhaus & Interventionsstelle Weiden i.d.OPf.




17.06.2020

Presseinformation    

Landesarbeitsgemeinschaft der Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern                                                 


Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking 
Es gibt fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in Mecklenburg- Vorpommern. Die Interventionsstellen bestehen seit 2001. Das Angebot der Kinder- & Jugendberatung erfolgt seit 2008. Die Interventionsstellen sind Teil der Interventionskette bei häuslicher Gewalt und wurden durch einen Erlass der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung MV vom 05.02.2002 staatlich anerkannt. Die Interventionsstellen fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen polizeilicher, zivilrechtlicher und psychosozialer Intervention. 

Trägerschaft: 
AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e.V., Stark machen e.V. (ehemals Frauen helfen Frauen Rostock e.V.) Quo vadis e.V., Shia e.V.

Zielgruppe: 
• Betroffene von Häuslicher Gewalt und Stalking
• Fachkräfte, Multiplikator*innen, unterstützende Angehörige

Angebote: 
• pro - aktive Beratung, psychosoziale Unterstützung, rechtliche Informationen, Beachtung der Belange der Kinder, Information und Weitervermittlung
• Beratung von Kindern und Jugendlichen nach häuslicher Gewalt und Stalking durch die Kinder- und Jugendberaterin, Beratung des von Gewalt betroffenen Elternteils 
• vertrauliche und kostenlose Beratung, betroffenenparteilich
• Vernetzung- und Kooperationsarbeit
• Fortbildung/Öffentlichkeitsarbeit

Team jeweils: 
• zwei Erwachsenberaterinnen 
• eine Kinder- und Jugendberaterin
• multiprofessionelle Teams (Sozialpädagoginnen und Juristinnen)

Zahlen & Fakten: 
• In 2019 insgesamt 2573 Fälle mit 2412 betroffenen Kindern im Land

Förderung: 
100% Finanzierung durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung 

Sprecherin der LAG, Anschrift und Kontakt:
Inge Höcker
Interventionsstelle Stralsund 
Frankendamm 5
18439 Stralsund
03831 307750 Tel
LAG-IST-MV@gmx.de





17.06.2020

Pressemitteilung

Landesarbeitsgemeinschaft der Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern      

Stellungnahme zum neuen Sicherheits- und OrdnungsGesetz (SOG)
Die Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking, Inge Höcker, äußert:
„Das am 05.06.2020 in Kraft getretene SOG hat dramatische Auswirkungen für den Schutz Betroffener von häuslicher Gewalt.“
Seit Jahren steigen die Zahlen der von häuslicher Gewalt Betroffenen, die den Weg zu den Interventionsstellen finden. Auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit der Polizei konnten immer mehr Betroffene beraten werden. Dies geschah im Wege einer proaktiven Kontaktaufnahme durch die Interventionsstellen. Dieser Weg hat sich über Jahre bewährt.
Bundesweit gab es während der Corona- Krise erneut unterschiedlichste Kampagnen, um Betroffenen die Scham zu nehmen und ihnen den Kontakt in das Hilfesystem zu erleichtern.
In Mecklenburg- Vorpommern ermöglichte es die bisherige rechtliche Regelung, Betroffenen von häuslicher Gewalt nach einem Polizeieinsatz und unabhängig von polizeilichen Maßnahmen Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Mit dem neuen SOG ist dies nun erschwert. Neben unvollständigen Kontaktdaten soll keine Übermittlung von Informationen zum Sachverhalt stattfinden. Weder das Verhältnis von Betroffenen und Täter*in noch Informationen zu der Notwendigkeit von Sprachmittlung werden an uns weitergegeben, was eine Erarbeitung von Schutzplänen unter Berücksichtigung von Risikofaktoren unmöglich macht. Damit steigt das Risiko von weiteren Übergriffen auf die Betroffenen.
Die veränderte Gesetzeslage sorgt für eine massive Verschlechterung der Umsetzung des Opferschutzes, indem der proaktive Zugang zu den Betroffenen von häuslicher Gewalt eingeschränkt und teilweise verhindert wird.
Ebenso kann die Gefährdungssituation für die Mitarbeiterinnen bei aufsuchenden Beratungen nicht ausreichend eingeschätzt werden.
Mit Blick auf die sich derzeit noch in Bearbeitung befindliche endgültige Regelung der Datenübermittlung an die Interventionsstellen erwarten wir eine fachliche Beteiligung. Aktuell beginnt auf unser Drängen hin ein Gesprächsprozess. Dies ist bei der momentan geltenden Übergangsregelung leider nicht geschehen. 
Bei Fragen können Sie sich an jede der fünf Interventionsstellen wenden!
Sprecherin der LAG, Anschrift und Kontakt:
Inge Höcker
Interventionsstelle Stralsund 
Frankendamm 5
18439 Stralsund
03831 307750 Tel
LAG-IST-MV@gmx.de


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