Beratung bei Stalking

Als Stalking wird vorsätzliches und beharrliches Nachstellen und Belästigen einer anderen Person bezeichnet, wenn dieses die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt (§238 StGB).


Belästigende Handlungen können sein:

  1. Aufsuchen der räumlichen Nähe
  2. Kontaktsuche in schriftlicher oder telefonischer Weise, auch per SMS
  3. Drohungen
  4. körperliche Angriffe auf das Opfer selbst und auf deren Angehörige
  5. Eindringen in die Wohnung


Die Tätertypen unterscheiden sich in:

der Ex-Partner (50 %), der die Beziehung wiederherstellen oder sich rächen will
der Liebessuchende (18,5 %), der sich eine Beziehung zu dem Menschen seiner Träume wünscht
der Inkompetente (15,3 %), der sich der Person, die sein Interesse geweckt hat, geradezu aufdrängt
der Beutelüsterne (12,9 %), dessen Verhalten meist zur Vorbereitung eines sexuellen Angriffs dient
der Rachesuchende (3,3 %), der seinem Opfer Angst und Qual zufügt, geleitet von dem Wunsch nach Vergeltung.


Opfer erhalten von den Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle Hilfe im Umgang mit den Folgen des Stalkens und erfahren, wie sich sich gegen Stalker zur Wehr setzen können.


(Quellen: impulse, Informationsblatt für kommunale Kriminalitätsvorbeugung zum Thema Stalking des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung MV, 2010)
Share by: